Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.

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F O R U M
Vortrags-
Veranstaltung 13 - 18.03.2013

Die Erbschaftsteuer - schon wieder auf dem Prüfstand

 

Erneut erhält das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit, das aktuelle Erbschaftsteuergesetz auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hin zu überprüfen. Den Anstoß dazu hatte der 2. Senat des Bundesfinanzhofs mit einem entsprechenden Vorlagebeschluss vom 27.09.2012  gegeben - ein guter Grund, sich im Rahmen der 13. Vortragsveranstaltung des Forums Steuerrecht Schloss Nordkirchen mit diesem konfliktträchtigen Thema intensiver zu befassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof und selbst Mitglied des 2. Senats, konnte das Forum einen Vortragenden gewinnen, der den Zuhörern gleichsam „aus erster Hand“ die Kritikpunkte am geltenden Erbschaftsteuerrecht anschaulich verdeutlichte. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass die öffentliche Diskussion zu diesem Thema nicht politisch aufgeladen, sondern vielmehr sachlich zugunsten eines sinnvoll reformierten Erbschaftsteuergesetzes geführt werden möge.

 

Einen wertvollen Beitrag zu dieser Diskussion lieferte direkt im Anschluss Dr. Ingo van Lishaut, der als Leitender Ministerialrat im Finanzministerium NRW mit dieser Materie ebenfalls unmittelbar befasst ist. Er erläuterte mögliche Modelle für eine verfassungsfeste Erbschaftsteuer, widmete sich der Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen und erfreute die Zuhörer nicht zuletzt mit einer Prise Humor, als er feststellte, dass es sich bei der komplizierten Erbschaftsteuer jedenfalls nicht um eine „Randsportart“ handeln könne.

 

Wie komplex die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Materie ist, zeigte schließlich auch der Vortrag von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Leiter des Lehrbereichs ‚Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung’ an der Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen. Er wies den Zuhörern einen klar durchdachten Weg durch die Vielzahl offener Auslegungsfragen zur Anwendung des § 7 Abs. 5 bis Abs. 8 ErbStG.

 

 

 

 

 

Thema:
Erbschaftsteuer erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Referent:
Herr Richter am Bundesfinanzhof Dr. Matthias Loose
II. Senat
Thema:
1. Schenkungsteuer auf die vGA?
2. Reformfragen zur Unternehmens-ErbSt
Referent:
Herr Leitender Ministerialrat Dr. Ingo van Lishaut,
Gruppenleiter Finanzministerium NRW
Thema:
Aktuelle Auslegungsfragen bei der Anwendung des § 7 Abs. 5 bis 8 ErbStG
Referent:
Herr Prof. Dr. Gerd Brüggemann,
Fachhochschule für Finanzen (Lehrbereichsleiter)
Ort:
Fachhochschule für Finanzen NRW - Festsaal Oranienburg
Zeit:
Montag, 18.03.2013

Von links:
Herr Richter am BFH Dr. Matthias Loose,
Herr Prof. Dr. Gerd Brüggemann,  Herr Leitender Ministerialrat Dr. Ingo van Lishaut
 

Die Erbschaftsteuer - schon wieder auf dem Prüfstand

 

Erneut erhält das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit, das aktuelle Erbschaftsteuergesetz auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hin zu überprüfen. Den Anstoß dazu hatte der 2. Senat des Bundesfinanzhofs mit einem entsprechenden Vorlagebeschluss vom 27.09.2012  gegeben - ein guter Grund, sich im Rahmen der 13. Vortragsveranstaltung des Forums Steuerrecht Schloss Nordkirchen mit diesem konfliktträchtigen Thema intensiver zu befassen.

Mit Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof und selbst Mitglied des 2. Senats, konnte das Forum einen Vortragenden gewinnen, der den Zuhörern gleichsam „aus erster Hand“ die Kritikpunkte am geltenden Erbschaftsteuerrecht anschaulich verdeutlichte. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass die öffentliche Diskussion zu diesem Thema nicht politisch aufgeladen, sondern vielmehr sachlich zugunsten eines sinnvoll reformierten Erbschaftsteuergesetzes geführt werden möge.

Einen wertvollen Beitrag zu dieser Diskussion lieferte direkt im Anschluss Dr. Ingo van Lishaut, der als Leitender Ministerialrat im Finanzministerium NRW mit dieser Materie ebenfalls unmittelbar befasst ist. Er erläuterte mögliche Modelle für eine verfassungsfeste Erbschaftsteuer, widmete sich der Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen und erfreute die Zuhörer nicht zuletzt mit einer Prise Humor, als er feststellte, dass es sich bei der komplizierten Erbschaftsteuer jedenfalls nicht um eine „Randsportart“ handeln könne.

 

Wie komplex die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Materie ist, zeigte schließlich auch der Vortrag von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Leiter des Lehrbereichs ‚Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung’ an der Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen. Er wies den Zuhörern einen klar durchdachten Weg durch die Vielzahl offener Auslegungsfragen zur Anwendung des § 7 Abs. 5 bis Abs. 8 ErbStG.

 

 

 

 

 

Wie komplex die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Materie ist, zeigte schließlich auch der Vortrag von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Leiter des Lehrbereichs ‚Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung’ an der Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen. Er wies den Zuhörern einen klar durchdachten Weg durch die Vielzahl offener Auslegungsfragen zur Anwendung des § 7 Abs. 5 bis Abs. 8 ErbStG.