Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.
100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland
Anlass der 25. Veranstaltung des Forums Steuerrecht im Schloss Nordkirchen war diesmal
keines der vielen speziellen Problemfelder, von denen es im Steuerrecht so viele
gibt, sondern ein Jubiläum, das ganz besondere Aufmerksamkeit verdient: 100 Jahre
Steuerrechtsprechung in Deutschland!
So herausragend wie der Anlass waren auch die Vortragenden dieses Nachmittags. Das
Grußwort sprach der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-
Es sei ein weiter Weg gewesen bis zur Gewaltenteilung. Heute stehe der Schutz des Einzelnen im Mittelpunkt, betonte Minister Lienenkämper. Dazu trage die Finanzgerichtsbarkeit seit Gründung des Reichsfinanzhofs im Jahr 1918 ganz wesentlich bei. Sich einer gerichtlichen Überprüfung zu stellen, sei unerlässlich für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Verwaltungshandelns, denn die Finanzverwaltung lebe vom Vertrauen des Bürgers. Dass die Zahl der finanzgerichtlichen Verfahren stetig sinke, sei ein eindeutiges Indiz für eine klug und ausgewogen handelnde Finanzverwaltung.
Nach dem interessanten und unterhaltsamen Grußwort des Ministers ging es weiter mit
dem ersten Vortrag des Nachmittags. 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland
– wer hätte geeigneter sein können, dieses Jubiläum mit seinen Worten zu würdigen,
als der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff?
Was Prof. Mellinghoff bot, war zum einen eine spannende Reise durch die Historie des Reichsfinanzhofs und des Bundesgerichtshofs mit all ihren Höhen und Tiefen. Seit Gründung des Reichsfinanzhofs im Jahr 1918 sei Grundlage der Tätigkeit des obersten Steuergerichts der unabhängige gerichtliche Rechtsschutz aller Bürger gewesen. Darüber hinaus habe das Gericht erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Steuerrechts ausgeübt. Ganze Teilgebiete des Steuerrechts seien durch die Entscheidungen des Großen Senats geprägt worden. Auch die wissenschaftliche Betätigung der Richter trage essentiell dazu bei.
Zur Geschichte des Reichsfinanzhofs gehöre allerdings auch dessen Rolle in den dunklen Jahren des Nationalsozialismus, in denen menschenverachtende Urteile gesprochen wurden und es keinen Rechtsschutz für jedermann mehr gab. Mit Nachdruck betonte der Präsident des Bundesfinanzhofs, wie wichtig es sei, daran zu erinnern. Dies gelte gerade in der heutigen Zeit, in der sogar in einzelnen Staaten der Europäischen Union die Unabhängigkeit der Justiz ausgehöhlt und damit die Gewaltenteilung gefährdet werde. Wenn die Justiz nicht funktioniere, funktioniere der Rechtsstaat nicht mehr! Kritisch wies er darauf hin, dass selbst in Deutschland gerichtliche Entscheidungen nicht immer die Beachtung fänden, die sie verdienten.
Prof. Mellinghoff schloss seine Ausführungen mit einem Ausblick: Die zunehmende Internationalisierung
des Steuerrechts, der hohe Anspruch auf Datenschutz und insbesondere die schnell
fortschreitende Digitalisierung seien die Herausforderungen der Zukunft. Nach den
beeindruckenden Worten des BFH-
Die vergangenen 100 Jahre haben aber nicht nur für die Finanzgerichtsbarkeit große
Veränderungen mit sich gebracht, sondern auch für den Gesetzgeber und die vollziehende
Gewalt. „Amtsermittlungsgrundsatz und Risikomanagement / Verfassungsrechtsschutz
gegen Steuergesetze“ lautete der Titel des hochklassigen Vortrags, mit dem Prof.
Dr. Klaus-
Ausgangspunkt seiner Ausführungen war § 85 der Abgabenordnung. Danach sind die Steuern
nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Bei ca. 40 Millionen
Einkommensteuerbescheiden im Jahr könne das nur automationsgestützt gelingen, betonte
Prof. Drüen. Die Automatisierung sei selbstverständlich kein neues Phänomen -
Erhebliche Zweifel äußerte Prof. Drüen, ob die in § 88 Abs. 5 AO angeordnete Geheimhaltung der Risikomanagementsysteme einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werde, etwa mit Blick auf das Auskunftsrecht betroffener Personen nach § 15 DSGVO. In welchem Umfang gelte die Geheimhaltungsmaxime für das finanzgerichtliche Verfahren und können Gerichte ihren Rechtsschutzauftrag unter diesen Bedingungen überhaupt noch erfüllen? Effektiver Rechtsschutz müsse auch bei geänderten Vollzugsbedingungen gewährleistet sein!
In diesem Zusammenhang wies Prof. Drüen außerdem darauf hin, dass sich infolge des
Risikomanagements die Fälle verändern werden, die bei den Finanzgerichten ankommen.
Zur Entscheidung stünden zukünftig keine „08/15-
Prof. Dr. Christoph Uhländer, 1. Vorsitzender des Forums Steuerrecht, machte in seinen abschließenden Worten ebenfalls deutlich, dass es für die Finanzverwaltung Aufgabe der Gegenwart und der Zukunft sei, den schwierigen Spagat zwischen Massenverfahren und Einzelfallgerechtigkeit zu bewältigen. Dafür sei eine gute Ausbildung der Steuerbeamten von immenser Bedeutung. Mit jährlich 1000 neuen Studierenden und inzwischen drei Standorten stehe auch die Fachhochschule vor großen Herausforderungen.
Es war ein Genuss, den Rednern dieses Nachmittags zuhören zu dürfen -
Grußwort: |
Herr Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper |
Thema: |
100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland: |
Referent: |
Herr Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff |
Thema: |
Amtsermittlungsgrundsatz und Risikomanagement / |
Referent: |
Herr Prof. Dr. Klaus- |
Ort: |
Fachhochschule für Finanzen NRW - |
Zeit: |
Montag, 05.11.2018 |
Herr Prof.
Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Präsident des Bundesfinanzhofs
Herr Prof.
Dr. Klaus-
LMU München
Herr Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper
Finanzverwaltung NRW