Schwerpunktthema: Aktuelle Steuerpolitik - Unternehmensbesteuerung
An der Schnittstelle von Steuerrecht und Politik
Derzeit schlagen die politischen Wogen hoch - auch in der Steuerpolitik. Die 27.
Vor-tragsveranstaltung des Forums Steuerrecht war daher der steuerpolitischen Agenda
der lau-fenden Legislaturperiode sowie aktuellen Brennpunkten aus dem Bereich der
Unterneh-mensbesteuerung gewidmet. Mit sehr herzlichen Worten begrüßte Prof. Dr.
Uhländer am 07.10.2019 als 1. Vorsitzender des Forums Steuerrecht zwei herausragende
Vortragende, die seiner Einladung nach Nordkirchen gefolgt waren: Herrn Dr. Rolf
Möhlenbrock (Leiter der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums) und Herrn Prof.
Dr. Thomas Rödder (Wirt-schaftsprüfer/Steuerberater und Partner Flick/Gocke/Schaumburg).
Den Auftaktvortrag hielt Dr. Rolf Möhlenbrock. Äußerst informativ und zugleich kurzweilig
referierte er zu einem beeindruckenden Themenspektrum der laufenden Legislaturperiode.
Gleich zum Einstieg verriet er allerdings etwas, das auf den ersten Blick mit Gesetzgebung
wenig zu tun hat: Namensdesigner wirken jetzt mit, wenn Gesetzgebungsvorhaben auf
den Weg gebracht werden. Schlichte "Jahressteuergesetze" sind deshalb von gestern.
Heute wird mit griffigen Gesetzesbezeichnungen gearbeitet. So wurde aus dem Entwurf
des "Jahres-steuergesetzes 2019" der "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen
Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften".
Anschließend führte Dr. Möhlenbrock die Zuhörer souverän durch den Dschungel der
ge-planten Neuregelungen: Steuerliche Förderung der E-Mobilität, Einführung einer
Mittei-lungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, Neuregelungen bei
der Grunder-werbsteuer, Abbau des Solidaritätszuschlags, steuerliche Förderung von
Forschung und Ent-wicklung, Reform der Hinzurechnungsbesteuerung, Besteuerung der
digitalisierten Wirt-schaft sowie Verbesserungen im Bereich der Thesaurierungsbesteuerung.
Auch Fragen aus dem Publikum beantwortete er gern. Am Rande gab er interessante Einblicke
in die Arbeit des Ministeriums - sowohl im Vorfeld als auch im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.
Nicht selten gehe es darum, rechtliche und praktische Überlegungen in Einklang zu
bringen, wie er am Beispiel der Steuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer
Wohn-formen anschaulich verdeutlichte.
Aktuelle Aspekte der Unternehmensbesteuerung - national und international - stellte
an-schließend Prof. Thomas Rödder vor. In seinen einleitenden Worten betonte er,
wie wichtig ihm der Austausch mit Vertretern der Finanzverwaltung sei. Überlegungen
zu teilen, sei grundlegender Baustein einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Zu Beginn
seiner fundier-ten rechtlichen Ausführungen erläuterte der Experte den neuen Realteilungserlass
vom 19.12.2018. Dieser enthalte Klarstellungen, schaffe aber auch Unsicherheiten,
die dringend einer Grenzziehung bedürften. Unwägbarkeiten ergäben sich ebenso im
Zusammenhang mit der Separierung wesentlicher Betriebsgrundlagen. Hier sei die Verwaltungspraxis
zum Teil sehr uneinheitlich, was eine verlässliche Beratung erheblich erschwere.
Klare Regelungen seien daher an dieser Stelle besonders wichtig.
Als weitere Punkte auf seiner Agenda beleuchtete Prof. Rödder aktuelle Fragen zu
grenz-überschreitenden Umwandlungen, zu Umwandlungen und Organschaft, zur anstehenden
Neuregelung im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung und zur Grunderwerbsteuer. Äu-ßerst
kritisch sieht er die geplanten grunderwerbsteuerlichen Verschärfungen im Bereich
der sogenannten "ShareDeals". Diese gingen erheblich über das gesetzgeberische Ziel
hin-aus - mit schwerwiegenden Konsequenzen für den Rechtsverkehr.