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Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.

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VortragsVeranstaltung 35 - 09.10.2024

Schwerpunktthema: Steuervollzug & finanzgerichtlicher Rechtsschutz

 

Am 9. Oktober 2024 hat das FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V. zur 35. Vortragsveranstaltung eingeladen, bei der aktuelle Fragen des Steuervollzugs und des finanzgerichtlichen Rechtsschutzes im Fokus standen. Mit Frau Ministerialdirigentin Deborah Dautzenberg, Leiterin der Abteilung II im Ministerium der Finanzen NRW, und Herrn Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard, Leiter der Abteilung V im Ministerium der Finanzen NRW, erwarteten die Gäste zwei hochrangige Experten des Finanzministeriums NRW, die spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen der Finanzverwaltung gaben. Darüber hinaus erläuterte Dr. Klaus Jürgen Wagner, Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, wie elektronische Dokumente die Zukunft des finanzgerichtlichen Rechtsschutzes prägen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Christoph Uhländer.

 

Im Mittelpunkt des Vortrags von Deborah Dautzenberg stand das Programm "Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen". Es zielt darauf ab, die Verwaltung moderner, digitaler und bürgerfreundlicher zu gestalten und so zugleich attraktiv für Nachwuchskräfte zu machen. Das Programm unterstützt die Beschäftigten, ihre berufliche Entwicklung mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Einklang zu bringen, während die Bürger von einer effizienten und serviceorientierten Verwaltung profitieren. Im Bereich der Ausbildung wurde eine Vielzahl innovativer Maßnahmen eingeführt, wie z.B. Zukunftskonferenzen, Campusmessen, Tutorenmodelle, digitale Lernplattformen und ein sozialpädagogischer Dienst.

Ein spannendes Novum ist darüber hinaus die Gründung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW). Diese neue Behörde bündelt erstmals in Deutschland die Kompetenzen und das Know-How der Steuerfahndung in einer eigenen Landesbehörde und setzt modernste IT-Technologien ein, um internationale Steuerverbrechen auf höchstem Niveau zu bekämpfen. Der Aufbau des LBF NRW wird 2025 mit der organisatorischen Eingliederung der zehn bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung abgeschlossen sein.

 

Anschließend referierte Dr. Bernhard zu aktuellen steuerrechtlichen Themenfeldern.

Gleich zu Beginn seines Vortrags betonte Dr. Bernhard, dass die demographische Entwicklung in Deutschland eigentlich zu einer Steuervereinfachung führen müsse, aber im Gegenteil: einfacher werde es nicht! Er führte die Zuhörenden durch aktuelle steuerrechtliche Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, darunter das Steuerfortentwicklungsgesetz, das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, das Jahressteuergesetz 2024 und das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Er hob hervor, dass einige dieser Gesetzesvorhaben erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben würden und finanzielle Spielräume noch enger werden könnten als bisher.

Des Weiteren stellte er die Vorschläge der Expertenkommission zur "Bürgernahen Einkommensteuer" und zur "vereinfachten Unternehmensteuer" vor, die auf Bürokratieabbau und Steuerentlastung abzielen. Allerdings bleibe fraglich, ob die Bundesregierung diese Reformen noch in der aktuellen Legislaturperiode umsetzen könne. Insgesamt äußerte er Bedenken, dass die Vielzahl geplanter Änderungen die Bürokratie weiter erhöhen könnte, anstatt den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

 

Dr. Klaus J. Wagner führte die Zuhörer durch die Welt des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der digitalen Prozessakte (E-Akte), die 2019 in der Finanzgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens flächendeckend eingeführt wurde. Elektronische Dokumente haben nicht nur den Justizalltag gravierend verändert, sondern auch die Art und Weise, wie Steuerfälle abgewickelt werden. Dr. Wagner erläuterte die hohen Anforderungen an sichere Übertragungswege, wie z.B. das besondere Anwaltspostfach (BeA) und das besondere Behördenpostfach (beBPo). Sie sind für die reibungslose Kommunikation zwischen Behörden und Anwälten unerlässlich, eröffnen aber zugleich Fehlerquellen, die zur Unwirksamkeit von Prozesshandlungen führen können. Als Ziel der Zukunft sieht er eine "vollumfängliche, einheitliche und medienbruchfreie Elektronische Akte, die dem Finanzamt alle zum jeweiligen Steuerfall oder zur Person gehörenden Vorgänge lückenlos bereitstellt und Veränderungen dokumentiert".

 

Die Vortragsveranstaltung bot nicht nur tiefe Einblicke in die aktuellen Herausforderungen der Zeit, sondern zeigte auch eindrucksvoll, wie innovative Konzepte und technologische Fortschritte die Zukunft der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit prägen werden.

 

 

Begrüßung:

Prof. Dr. Christoph Uhländer
HSF NRW - 1. Vorsitzender FORUM Steuerrecht

1. Vortrag

Aktuelle personelle Themenfelder in der Finanzverwaltung NRW.

Frau MDgtin Deborah Dautzenberg,
Leiterin Abteilung II im FM NRW

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2. Vortrag

Aktuelle steuerrechtliche Themenfelder in der Finanzverwaltung NRW.

Herr MDgt Dr. Winfred Bernhard,
Leiter Abteilung V im FM NRW

Download Rede als PDF

3. Vortrag

Elektronische Dokumente im finanzgerichtlichen Rechtsschutz.

Herr Präsident des FG Düsseldorf
Dr. Klaus Jürgen Wagner

Download Powerpoint-Präsentation als PDF

Ort:

Festsaal der Oranienburg

Zeit:

Mittwoch, 09.10.2024

von links nach rechts:
Herr Prof. Dr. Christoph Uhländer (HSF NRW),
Frau MDgtin Deborah Dautzenberg  (Ministerium der Finanzen NRW)
Herr MDgt Dr. Winfred Bernhard (Ministerium der Finanzen NRW)
Dr. Klaus Jürgen Wagner (Präsident des FG Düsseldorf )