Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.
Die Erbschaftsteuer -
Erneut erhält das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit, das aktuelle Erbschaftsteuergesetz
auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hin zu überprüfen. Den Anstoß dazu
hatte der 2. Senat des Bundesfinanzhofs mit einem entsprechenden Vorlagebeschluss
vom 27.09.2012 gegeben -
Mit Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof und selbst Mitglied des 2. Senats, konnte das Forum einen Vortragenden gewinnen, der den Zuhörern gleichsam „aus erster Hand“ die Kritikpunkte am geltenden Erbschaftsteuerrecht anschaulich verdeutlichte. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass die öffentliche Diskussion zu diesem Thema nicht politisch aufgeladen, sondern vielmehr sachlich zugunsten eines sinnvoll reformierten Erbschaftsteuergesetzes geführt werden möge.
Einen wertvollen Beitrag zu dieser Diskussion lieferte direkt im Anschluss Dr. Ingo van Lishaut, der als Leitender Ministerialrat im Finanzministerium NRW mit dieser Materie ebenfalls unmittelbar befasst ist. Er erläuterte mögliche Modelle für eine verfassungsfeste Erbschaftsteuer, widmete sich der Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen und erfreute die Zuhörer nicht zuletzt mit einer Prise Humor, als er feststellte, dass es sich bei der komplizierten Erbschaftsteuer jedenfalls nicht um eine „Randsportart“ handeln könne.
Wie komplex die erbschaft-
Von links:
Herr Richter am BFH Dr. Matthias Loose, Herr Prof. Dr. Gerd Brüggemann,
Herr Leitender Ministerialrat Dr. Ingo van Lishaut
Die Erbschaftsteuer -
Erneut erhält das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit, das aktuelle Erbschaftsteuergesetz
auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hin zu überprüfen. Den Anstoß dazu
hatte der 2. Senat des Bundesfinanzhofs mit einem entsprechenden Vorlagebeschluss
vom 27.09.2012 gegeben -
Mit Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof und selbst Mitglied des 2. Senats, konnte das Forum einen Vortragenden gewinnen, der den Zuhörern gleichsam „aus erster Hand“ die Kritikpunkte am geltenden Erbschaftsteuerrecht anschaulich verdeutlichte. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass die öffentliche Diskussion zu diesem Thema nicht politisch aufgeladen, sondern vielmehr sachlich zugunsten eines sinnvoll reformierten Erbschaftsteuergesetzes geführt werden möge.
Einen wertvollen Beitrag zu dieser Diskussion lieferte direkt im Anschluss Dr. Ingo van Lishaut, der als Leitender Ministerialrat im Finanzministerium NRW mit dieser Materie ebenfalls unmittelbar befasst ist. Er erläuterte mögliche Modelle für eine verfassungsfeste Erbschaftsteuer, widmete sich der Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen und erfreute die Zuhörer nicht zuletzt mit einer Prise Humor, als er feststellte, dass es sich bei der komplizierten Erbschaftsteuer jedenfalls nicht um eine „Randsportart“ handeln könne.
Wie komplex die erbschaft-
Wie komplex die erbschaft-