Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.
Mit herzlichen Worten begrüßte Prof. Dr. Uhländer diesmal gleich drei ehemalige Nordkirchen-
Über 200 Gäste waren angereist, um in der stimmungsvollen Atmosphäre des Schlosses Nordkirchen die Vorträge der drei überaus renommierten Fachleute zu verfolgen.
Ein Thema bewegte dabei alle Referenten: Was ist Aufgabe der Finanzverwaltung und was ist Aufgabe der Rechtsprechung, wenn die Gesetzeslage keine eindeutige Lösung zulässt? Welche Möglichkeiten bieten sich, um dem Steuerbürger ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu bieten? Über diese und ähnliche Fragen entwickelte sich eine äußerst lebhafte und interessante Diskussion der Vortragenden, die auch die Zuhörer zum Nachdenken anregte.
Wünschenswert wäre vor allem ein besseres Zusammenwirken der Besteuerungsgewalten in Rechtsfragen, in denen es kaum noch ein "Richtig" oder "Falsch" gibt. Schnelle Antworten und verlässliche Entscheidungen sind das, was vor allem Unternehmen in dieser Situation brauchen.
Darüber hinaus gab es auch diesmal wieder Steuerrecht vom Feinsten: Zu Beginn der Veranstaltung bot Dr. van Lishaut einen äußerst interessanten Einblick in aktuelle schenkungsteuerliche Probleme im Rahmen von Gesellschaftsverhältnissen. Daran anschließend beleuchtete Prof Dr. Drüen eindrucksvoll die Entwicklung der Organschaft als altes und zugleich aktuelles Beispiel für die Probleme der Unternehmensbesteuerung im gewaltengegliederten Verfassungsstaat. Den Abschluss bildete der Vortrag von Dr. Watermeyer mit einem umfassenden Überblick über die steuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen.
Von links: Herr Dr. Ingo van Lishaut, Herr RA / FAStR Dr. Heinrich J. Watermeyer,
Herr Prof. Dr. Klaus-