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Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.

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Vortrags-
Veranstaltung 21 - 29.05.2017

Erbschaftsteuer und Sanierungsgewinne - Ein Update

Die Möglichkeit eines steuerrechtlichen Updates zu zwei hochaktuellen Themen bot sich den Teilnehmern anlässlich der 21. Veranstaltung des Forums Steuerrecht am 29. Mai 2017 in Nordkirchen.  Bei hochsommerlichen Temperaturen präsentierten Prof. Dr. Matthias Loose, Prof. Dr. Gerhard Brüggemann und Prof. Dr. Christoph Uhländer steuerrechtliche Highlights zum "Diskussions-Dauerbrenner" Erbschaftsteuer sowie zu weiteren aktuellen steuerrechtlichen Brennpunkten.

Prof. Dr. Matthias Loose, Richter im zweiten Senat am Bundesfinanzhof, eröffnete seinen Vortrag mit einem humorvollen Augenzwinkern und den Worten, er verspüre derzeit keine Neigung, die Verfassungsmäßigkeit erbschaftsteuerlicher Regelungen zu hinterfragen. Stattdessen stellte er den gespannten Zuhörern aktuelle Entscheidungen und anhängige Verfahren des für die Erbschaftsteuer zuständigen zweiten Senats in rechtlich äußerst anspruchsvoller und zugleich kurzweiliger Art und Weise vor. Die Themen waren bunt gemischt. Prof. Loose referierte - als Richter des 2. Senats aus "erster Hand" - über Streitpunkte des steuerfreien Erwerbs einer Kunstsammlung und der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt, über die steuerliche Behandlung weichender Erben, die Steuerbefreiung für Familienheime und Vieles mehr.

Auch Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Leiter des Lehrbereichs Bewertung und Erbschaftsteuer an der Fachhochschule für Finanzen, erfreute die Zuhörer zum Einstieg mit einer Prise Humor, als er eingangs feststellte, Mutlosigkeit könne man dem Erbschaftsteuer-Gesetzgeber jedenfalls nicht vorwerfen - und damit war er auch schon im Thema: Seit Jahrzehnten arbeitet der Gesetzgeber daran, eine den Anforderungen des Grundgesetzes insgesamt genügende gesetzliche Regelung zu schaffen, zuletzt durch die Reform des Erbschaftsteuergesetzes zum 01.07.2016. Prof. Brüggemann erläuterte kurz die Eckpunkte der Reform und ging anschließend auf ausgewählte Problembereiche der Neuregelung ein. Dezidiert und fachkundig erläuterte er den Zuhörern Lösungsvorschläge zu ausgewählten Zweifelsfragen rund um Grundverschonung, Optionsverschonung und Bedarfsprüfung anhand einer Vielzahl plakativer Berechnungsbeispiele.

Dem aktuell besonders heiklen Thema "Sanierungsgewinne" widmete sich Prof. Dr. Christoph Uhländer, Leiter des Lehrbereichs Besteuerung der Gesellschaften an der Fachhochschule für Finanzen. Nach dem Beschluss des Großen Senats vom 28.11.2016 (GrS 1/15) verstößt das BMF mit dem lange praktizierten sogenannten "Sanierungserlass" gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dieser "Paukenschlag" hat nicht nur großes Aufsehen, sondern auch erhebliche Rechtsunsicherheit verursacht. Ähnlich bemerkenswert ist der von Prof. Uhländer vorgestellte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 (2 BvL 6/11)  zu § 8c S. 1 KStG und der damit verbundenen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Willkürverbot.

Wie BMF und Bundestag es geschafft haben, in kürzester Zeit Rechtssicherheit im Bereich der Sanierungsgewinne zu schaffen, schilderte Professor Uhländer so prägnant und anschaulich, so dass man ihm trotz der hohen Temperaturen gern noch länger zugehört hätte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thema:

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

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Referent:

Herr Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof (II. Senat)

 

 

Thema:

Aktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer

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Referent:

Herr Prof. Dr. Gerd Brüggemann, FHF NRW,
Lehrbereichsleiter Bew/ErbSt

 

 

Thema:

Aktuelle "sonstige" Entwicklungen im Steuerrecht

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Referent:

Herr Prof. Dr. Christoph Uhländer, FHF NRW, Lehrbereichsleiter BStG

 

 

Ort:

Fachhochschule für Finanzen NRW - Festsaal Oranienburg

Zeit:

Montag, 29.05.2017

Herr Prof. Dr.
Gerd Brüggemann

Lehrbereichsleiter Bew/ErbSt
an der FHF NRW  

Herr Prof. Dr.
Matthias Loose

Richter am BFH
(II. Senat)

Herr Prof. Dr.
Christoph Uhländer

Lehrbereichtsleiter
BStG
an der FHF NRW