Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.
Erbschaftsteuer und Sanierungsgewinne -
Prof. Dr. Matthias Loose, Richter im zweiten Senat am Bundesfinanzhof, eröffnete
seinen Vortrag mit einem humorvollen Augenzwinkern und den Worten, er verspüre derzeit
keine Neigung, die Verfassungsmäßigkeit erbschaftsteuerlicher Regelungen zu hinterfragen.
Stattdessen stellte er den gespannten Zuhörern aktuelle Entscheidungen und anhängige
Verfahren des für die Erbschaftsteuer zuständigen zweiten Senats in rechtlich äußerst
anspruchsvoller und zugleich kurzweiliger Art und Weise vor. Die Themen waren bunt
gemischt. Prof. Loose referierte -
Auch Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Leiter des Lehrbereichs Bewertung und Erbschaftsteuer
an der Fachhochschule für Finanzen, erfreute die Zuhörer zum Einstieg mit einer Prise
Humor, als er eingangs feststellte, Mutlosigkeit könne man dem Erbschaftsteuer-
Dem aktuell besonders heiklen Thema "Sanierungsgewinne" widmete sich Prof. Dr. Christoph Uhländer, Leiter des Lehrbereichs Besteuerung der Gesellschaften an der Fachhochschule für Finanzen. Nach dem Beschluss des Großen Senats vom 28.11.2016 (GrS 1/15) verstößt das BMF mit dem lange praktizierten sogenannten "Sanierungserlass" gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dieser "Paukenschlag" hat nicht nur großes Aufsehen, sondern auch erhebliche Rechtsunsicherheit verursacht. Ähnlich bemerkenswert ist der von Prof. Uhländer vorgestellte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 (2 BvL 6/11) zu § 8c S. 1 KStG und der damit verbundenen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Willkürverbot.
Wie BMF und Bundestag es geschafft haben, in kürzester Zeit Rechtssicherheit im Bereich der Sanierungsgewinne zu schaffen, schilderte Professor Uhländer so prägnant und anschaulich, so dass man ihm trotz der hohen Temperaturen gern noch länger zugehört hätte.
| |
Thema: |
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer |
Referent: |
Herr Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof (II. Senat) |
| |
Thema: |
Aktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer |
Referent: |
Herr Prof. Dr. Gerd Brüggemann, FHF NRW, |
|
|
Thema: |
Aktuelle "sonstige" Entwicklungen im Steuerrecht |
Referent: |
Herr Prof. Dr. Christoph Uhländer, FHF NRW, Lehrbereichsleiter BStG |
| |
Ort: |
Fachhochschule für Finanzen NRW - |
Zeit: |
Montag, 29.05.2017 |
Herr Prof. Dr.
Gerd Brüggemann
Lehrbereichsleiter Bew/ErbSt
an der FHF NRW
Herr Prof. Dr.
Matthias Loose
Richter am BFH
(II. Senat)
Herr Prof. Dr.
Christoph Uhländer
Lehrbereichtsleiter
BStG
an der FHF NRW