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Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.

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VortragsVeranstaltung 38 - 23.04.2026

Schwerpunktthema: Digitaler Steuervollzug in der Finanzverwaltung NRW

 

Digitalisierung im Fokus

Bei strahlendem Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen begrüßte das Forum Steuerrecht Schloss Nordkirchen am 23. April 2026 zahlreiche Gäste im Festsaal der Oranienburg zur 38. Vortragsveranstaltung. Unter dem Schwerpunktthema "Digitaler Steuervollzug in der Finanzverwaltung NRW" standen aktuelle Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Steuerwesen im Mittelpunkt. Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Christoph Uhländer, 1. Vorsitzender des Forums Steuerrecht, erwartete die Teilnehmenden ein hochkarätig besetztes Vortragsprogramm mit Referenten aus Finanzverwaltung, Finanzministerium und Wissenschaft. Oberfinanzpräsident Reinhard Derix (Leitung der Oberfinanzdirektion NRW), Jörg Klockner (Leitung des Referats St 3 der Oberfinanzdirektion NRW), Ministerialdirigent Dr. Christian Lange (Leitung der Abteilung VI im Finanzministerium NRW) sowie Prof. Dr. Gary Rüsch (Hochschule für Finanzen NRW) beleuchteten das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven und gaben spannende Einblicke in die Zukunft des steuerlichen Verwaltungshandelns. Die Veranstaltung bot den Gästen nicht nur fundierte fachliche Informationen aus erster Hand, sondern auch zahlreiche Anregungen für den Austausch über die digitale Transformation der Finanzverwaltung.

Mit ihrem Vortrag "Digitaler Steuervollzug in der Finanzverwaltung NRW - Herausforderungen und Chancen aus Sicht der OFD NRW" eröffneten Reinhard Derix und Jörg Klockner den fachlichen Teil der Veranstaltung und gewährten den Teilnehmenden einen umfassenden Einblick in die digitale Transformation der Steuerverwaltung. Reinhard Derix machte deutlich, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens angesichts wachsender Datenmengen, des Fachkräftemangels und steigender Anforderungen vor einem tiefgreifenden Wandel steht. Als einen wesentlichen Baustein zur Bewältigung dieser Herausforderungen stellte er den digitalen Steuervollzug vor, bei dem moderne Technologien und Künstliche Intelligenz die Bearbeitung steuerlicher Sachverhalte gezielt unterstützen. KI-gestützte Risikoanalysen, Plausibilitätsprüfungen und Mustererkennungen sollen dazu beitragen, risikobehaftete Fälle effizienter zu identifizieren und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu sichern. Zugleich hob Reinhard Derix die besondere Rolle der Oberfinanzdirektion hervor. Als Bindeglied zwischen den Finanzämtern, dem Finanzministerium und dem Rechenzentrum sei die OFD nah an den praktischen Herausforderungen des Steuervollzugs und könne wichtige Impulse für dessen Weiterentwicklung geben. Darüber hinaus betonte er, dass die Digitalisierung nicht nur neue technische Lösungen, sondern auch einen grundlegenden Mindset-Wandel innerhalb der Verwaltung erfordere - weg von der reinen Fallbearbeitung hin zu einer datenbasierten Steuerung von Prozessen. Transparenz, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und die persönliche Verantwortlichkeit für Entscheidungen seien dabei unverzichtbare Voraussetzungen für einen modernen Steuervollzug. Jörg Klockner betonte in diesem Zusammenhang die bereits bestehenden verfahrensrechtlichen Grundlagen des digitalen Steuervollzugs. Mit dem Steuermodernisierungsgesetz - insbesondere den neuen Regelungen in § 88 AO sowie § 155 Abs. 4 AO - habe der Gesetzgeber den Weg für eine automatisierte und risikoorientierte Fallbearbeitung bereits geebnet, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze aus dem Blick zu verlieren.

Dr. Christian Lange, Leiter der Abteilung für steuerliche Informationstechnik im Finanzministerium NRW und damit einer der maßgeblichen Gestalter der digitalen Transformation der Finanzverwaltung, richtete den Blick anschließend auf die digitale Zukunft der nordrhein-westfälischen Steuerverwaltung. Anschaulich zeigte er, wie moderne Informationstechnologie die Arbeit in den Finanzämtern bereits heute verändert und welche Entwicklungen die Verwaltung in den kommenden Jahren prägen werden. Im Mittelpunkt standen die vielfältigen Digitalisierungsprojekte, mit denen die Handlungsfähigkeit der Finanzverwaltung langfristig gesichert und gleichzeitig die Serviceorientierung für Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert werden soll. Anhand konkreter Beispiele stellte er den Ausbau elektronischer Arbeitsabläufe, neue ELSTER-Anwendungen sowie die Weiterentwicklung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung zu einem leistungsfähigen digitalen Dreh- und Angelpunkt vor. Besonderes Augenmerk legte Dr. Lange auf die Potenziale der Künstlichen Intelligenz, die bereits in Risikomanagementsystemen, juristischen Rechercheanwendungen und bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität eingesetzt wird. Dabei machte er deutlich, dass technischer Fortschritt nur dann erfolgreich sein kann, wenn Datensicherheit, Transparenz und die Verantwortung des Menschen stets gewährleistet bleiben. Sein Vortrag zeichnete das Bild einer modernen, zukunftsfähigen Finanzverwaltung, die Digitalisierung gezielt nutzt, um Effizienz, Servicequalität und Attraktivität als Arbeitgeber gleichermaßen zu stärken.

Den Schlusspunkt der Vortragsveranstaltung setzte Prof. Dr. Gary Rüsch von der Hochschule für Finanzen NRW mit seinem Vortrag zu den verfahrensrechtlichen Aspekten des digitalen Steuervollzugs. Mit zahlreichen lebensnahen Praxisbeispielen und aktuellen Gerichtsentscheidungen verdeutlichte er, welche spannenden rechtlichen Fragestellungen die fortschreitende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens aufwirft. Im Mittelpunkt standen dabei die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden, die zunehmende Bedeutung elektronisch übermittelter Daten sowie die daraus resultierenden Herausforderungen für Rechtsschutz und Verfahrenssicherheit. Anhand konkreter Fallkonstellationen erläuterte Prof. Rüsch, welche Risiken sich beispielsweise aus neuen Regelungen zum Bekanntgabezeitpunkt digital bereitgestellter Verwaltungsakte ergeben können und welche Anforderungen dies an Steuerpflichtige und Berater stellt. Weitere Schwerpunkte bildeten die Korrektur von Fehlern in elektronisch übermittelten Steuererklärungen sowie aktuelle Rechtsprechung zur Änderung von Steuerbescheiden auf Grundlage elektronischer Datenübermittlungen und vorläufiger Steuerfestsetzungen. Dabei wurde deutlich, dass die Digitalisierung zwar erhebliche Effizienzgewinne ermöglicht, zugleich aber neue Abgrenzungs- und Rechtsfragen mit sich bringt, die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis noch über längere Zeit beschäftigen werden.

Die drei Vorträge zeigten eindrucksvoll, wie eng Digitalisierung, Organisation, Technologie und Recht mittlerweile miteinander verzahnt sind. Dass die Finanzverwaltung NRW die Herausforderungen dieses Wandels nicht nur begleitet, sondern aktiv gestaltet, wurde an diesem Nachmittag ebenso deutlich wie die Erkenntnis, dass der digitale Steuervollzug nur im Zusammenspiel von Innovation, Fachkompetenz und rechtsstaatlicher Verantwortung erfolgreich sein kann.

 

 

 

 

Begrüßung:

Prof. Dr. Christoph Uhländer
HSF NRW - 1. Vorsitzender FORUM Steuerrecht

1. Vortrag

Herausforderungen und Chancen im Steuervollzug aus Sicht der OFD NRW.

Herr Oberfinanzpräsident Reinhard Derix
(Leitung der Oberfinanzdirektion)

Herr LRD Jörg Klockner (Referatsleitung St 3 OFD NRW)

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2. Vortrag

Chancen der Digitalisierung in der Finanzverwaltung für NRW.

Herr Ministerialdirigent Dr. Lange
(Leitung der Abteilung VI im Finanzministerium NRW)

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3. Vortrag

Verfahrensrechtliche Aspekte zum digitalen Steuervollzug.

Herr Prof. Dr. Gary Rüsch (Hochschule für Finanzen NRW)

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Ort:

Festsaal der Oranienburg

Zeit:

Donnerstag, 23.04.2026

von links nach rechts:
Herr Ministerialdirigent Dr. Lange (FM NRW)
Herr LRD Jörg Klockner (OFD NRW)
Herr Oberfinanzpräsident Reinhard Derix (OFD NRW)
Herr Prof. Dr. Gary Rüsch (HSF NRW)
Herr Prof. Dr. Christoph Uhländer (HSF NRW)